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Allgemeinen Geschäftsbedingungen - natur sport projekt

Vertragsabschluss

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Auf Anfrage erstellt das natur sport projekt für jeden Kunden ein individuelles Angebot. Die Anmeldung zu einem unserer Rahmenprogramme, Events, Projekte, Kurse, Workshop oder Veranstaltung erfolgt schriftlich in Form eines unterschriebenen Anmeldeformulars, eines unterschriebenen Angebots, einer unterschriebenen Buchung oder Terminbestätigung per E-Mail.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch das natur sport projekt in Form einer Bestätigung zustande. Diese kann mündlich oder schriftlich erfolgen.

Mit der Anmeldung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

 

Leistungen

Das natur sport projekt verpflichtet sich zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinformationen verbindlich. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind in den Leistungen nicht enthalten.

 

Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss kann eine Anzahlung fällig werden. Die Höhe und  Zahlungsfrist  wird schriftlich festgesetzt. Die Anzahlung wird zum genannten Termin in Rechnung gestellt. Beachten Sie das geleistete Anzahlungen bei Reiserücktritt nicht erstattet werden. Die Restzahlung wird ca. 14 Tage vor Reisebeginn in Rechnung gestellt, die Zahlungsfrist hierzu entnehmen Sie ebenfalls aus der Buchung oder dem Angebot.

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Der Rechnungsbetrag  ist falls nichts anderes vereinbart innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung zu entrichten.

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Wurde als Bezahlung Vorkasse vereinbart, ist der Rechnungsbetrag zur vereinbarten Zahlungsfrist zu leisten, wurde keine Frist vereinbart sind die Kosten vor Aktionsbeginn zu leisten.

 

Rücktritt oder Umbuchung durch den Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für den Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim natur sport projekt. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er, ohne vom Vertrag nicht zurückgetreten zu sein, an der Veranstaltung nicht teil, so kann das natur sport projekt vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Für Annullierungen entstehen dem Kunden falls nicht anders vertraglich festgesetzt folgende Stornierungskosten:

 

 

 

bis 60 Tage vor der Veranstaltung 30 %

59 - 14 Tage vor der Veranstaltung 50 %

13 - 1 Tag vor der Veranstaltung 90 %

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Als Stornierungsgebühr gelten des weiteren Anzahlungen, bereits geleistete werden nicht wieder ausgezahlt und fliesen bei Stornierung in die anfallenden Stornierungskosten siehe Auflistung mit ein.

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Für Aufträge ohne Anzahlung fallen bei Stornierung 90% Stornierungskosten an.

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Stornierungskosten entfallen bei Umbuchung bzw. Verschiebung eines Auftrages. Hierfür ist eine gegenseitige Absprache erforderlich. Soweit sich keine enormen Änderungen ergeben und nur eine Verschiebung des Termins innerhalb 2 Monate  vorgenommen wird fallen keine Stornierungskosten an. Sollten sich Änderungen wie Teilnehmeranzahl, Programm bzw. Programmablauf etc. ergeben  bedarf dies gegeben falls einer neuen Preiskalkulation. Sollte der Auftragswert  daraufhin vom ursprünglichen enorm abweichen und geringer ausfallen, kann das natur sport projekt eine Ausgleichsumme fordern. Die Höhe der Ausgleichsumme wird an dem ursprünglichen Auftragswert angepasst.

 

Bei vorzeitiger Abreise entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden. Nimmt der Kunde die gebuchten Leistungen nicht in Anspruch, so ist dennoch der volle vereinbarte Preis zu entrichten.

 

 

Rücktritt und Kündigung durch das natur sport projekt

 

Das natur sport projekt kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung durch das natur sport projekt  die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder in solchem Maße vertragswidrig handelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Das natur sport projekt behält diesbezüglich den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.

 

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Haftung

Das natur sport projekt  garantiert eine gewissenhafte Vorbereitung und das ordnungsgemäße Erbringen der vertraglichen Leistung. Die Teilnahme erfolgt freiwillig und in der üblichen Verantwortung der Teilnehmer. Materialien und Ausstattung müssen von dem Teilnehmenden vor Benutzung im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft werden.

 

 

 

Das natur sport projekt haftet nur im Rahmen seiner Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden, die auf ein Verschulden vom natur sport projekt  zurückzuführen sind.

Dies gilt nur für alle Veranstaltungen unter Leitung vom natur sport projekt. Unberührt bleibt die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für unseren Verleih sind unsere Miet-und Verleihbedingungen bindend.

 

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Beschränkte Haftung

Ein möglicher Schadensanspruch des Auftraggebers ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des teilnehmenden Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch das natur sport projekt oder einem vom natur sport projekt beauftragten Leistungsträger herbeigeführt wird.

 

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Nutzungsrechte

Sämtliche für die Veranstaltung im vorhinein, während und im nachhinein erstellten Unterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht – auch nicht teilweise – genutzt werden.

 

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Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften

Der Kunde ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Veranstaltung und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen.

 

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Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

 

Gerichtsstand

Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist  Potsdam. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

 

 

 

Stand: Dezember 2018

 

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