Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
natur sport projekt Beetzsee &
Private Sportschule Bollmannsruh
1. Vertragsabschluss
Auf Anfrage erstellt das natur sport projekt ein individuelles Angebot. Die Buchung erfolgt schriftlich per unterschriebenem Angebot, Anmeldeformular, Buchungsbestätigung oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das natur sport projekt zustande. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB an.
2. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot, der Buchungsbestätigung und den Detailinformationen. Anreise, Übernachtung und Verpflegung sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – nicht Bestandteil der Leistungen. Änderungen aus Sicherheits- oder Organisationsgründen bleiben vorbehalten, sofern sie den Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändern.
3. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss kann eine Anzahlung fällig werden. Höhe und Zahlungsfrist werden im Angebot oder der Buchungsbestätigung festgelegt. Anzahlungen werden bei Stornierung nicht erstattet und auf die Stornokosten angerechnet. Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei vereinbarter Vorkasse ist der Rechnungsbetrag bis zum genannten Termin vollständig zu zahlen.
4. Rücktritt durch den Kunden / Stornierung
Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn schriftlich zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung.
Stornokosten:
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bis 60 Tage vor Veranstaltung: 30 %
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59 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 %
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13 bis 1 Tag vor Veranstaltung: 90 %
Für Aufträge, bei denen keine Anzahlung vereinbart wurde, betragen die Stornokosten 90 % des Auftragswertes. Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet und auf die Stornokosten angerechnet.
Umbuchung / Terminverschiebung:
Eine Umbuchung ist nach Absprache möglich. Bei Verschiebung innerhalb von 2 Monaten entstehen keine Stornokosten. Ändern sich Teilnehmerzahl, Programm oder Leistungsumfang, kann eine neue Preiskalkulation erforderlich sein. Wird der Auftragswert dadurch erheblich reduziert, kann eine angemessene Ausgleichszahlung erhoben werden.
Bei vorzeitiger Abreise oder Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
5. Rücktritt und Kündigung durch das natur sport projekt
Das natur sport projekt kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn Teilnehmer trotz Abmahnung den Ablauf erheblich stören oder gegen Sicherheitsanweisungen verstoßen. In diesem Fall besteht Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
6. Teilnahmevoraussetzungen & Sicherheit
Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Der Kunde versichert, dass gesundheitlich keine Bedenken bestehen. Materialien und Ausrüstung sind vor Nutzung vom Teilnehmer zu prüfen. Den Anweisungen der Trainer und Guides ist Folge zu leisten.
7. Haftung
Das natur sport projekt haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet. Die Haftung für Sachschäden ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf die Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Für Veranstaltungen unter Leitung Dritter gelten deren Bedingungen. Für den Verleih gelten zusätzlich die Miet- und Verleihbedingungen.
8. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf das Dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt.
9. Nutzungsrechte
Unterlagen, Konzepte, Materialien und Inhalte dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.
10. Gesundheits-, Pass- und Teilnahmevorschriften
Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften. Mit der Anmeldung bestätigt der Kunde, dass gesundheitlich keine Bedenken bestehen.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Potsdam. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand
März 2026
