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Miet,- Teilnahme und Verleihbedingungen

natur sport projekt Beetzsee &

Private Sportschule Bollmannsruh

1. Allgemeines

Die Nutzung und das Ausleihen von Sportmaterial (z. B. Boote, SUPs, Kajaks, Kanus, Fahrräder, Bogensportmaterial, Kletterausrüstung, Wassersportgeräte) sowie die Teilnahme an Kursen erfolgen freiwillig und auf eigene Gefahr.

Mit Beginn der Mietzeit bzw. Teilnahme erkennt der Kunde diese Miet- und Verleihbedingungen an.

2. Mindestalter & Teilnahmevoraussetzungen

  • Mindestalter für das Ausleihen von Wassersportmaterial und die Teilnahme an Kursen: 16 Jahre

  • Unter 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten erforderlich

  • Für alle Wassersportaktivitäten sind ausreichende Schwimmfähigkeiten zwingende Voraussetzung

  • Für bestimmte Boote (z. B. Katamarane) ist ein Befähigungsnachweis erforderlich

3. Sicherheitsregeln

  • Wir empfehlen allen Nutzern das Tragen einer Rettungsweste

  • Kinder müssen grundsätzlich eine Rettungsweste tragen

  • Bei gefährlichen Wetter- oder Revierverhältnissen kann der Wassersportlehrer die Nutzung des Materials untersagen

  • Den Anweisungen der Trainer, Guides und Wassersportlehrer ist Folge zu leisten

  • Das Rutschen auf Tretbooten erfolgt auf eigene Gefahr; Kinder bis 16 Jahre nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten

 

4. Zustand & Prüfung des Materials

Der Ausleiher/Kursteilnehmer ist verpflichtet:

  • das Material vor und nach der Nutzung auf Sicherheit, Vollständigkeit und Schäden zu prüfen

  • Mängel sofort zu melden

  • das Material sachgerecht und bestimmungsgemäß zu verwenden

  • das Material vollständig und unbeschädigt zurückzugeben

 

Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

5. Haftung & Schäden

5.1

Der Ausleiher/Kursteilnehmer haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten entstehen.

5.2

Schäden gegenüber Dritten, die durch den Ausleiher verursacht werden, sind nicht über das natur sport projekt versichert.

5.3

Bei Diebstahl oder Verlust des Materials wird der Wiederbeschaffungswert bzw. Reparaturwert dem Ausleiher in Rechnung gestellt.

5.4

Der Ausleiher trägt die Verantwortung für das gesamte Material bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe.

6. Haftung des Vermieters

Das natur sport projekt haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und ausschließlich für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.

Für persönliche Wertgegenstände, Kleidung, elektronische Geräte oder sonstiges Eigentum wird keine Haftung übernommen.

7. Wetter, höhere Gewalt & Rückerstattung

  • Spezielle Wetterverhältnisse (Wind, Regen, Hitze, Gewitter etc.) berechtigen nicht zur Rückerstattung des Mietpreises

  • Bei akuter Gefahr (z. B. Gewitter, Sturmwarnung) kann der Vermieter die Nutzung untersagen

  • Eine Verlängerung oder Gutschrift erfolgt nur nach individueller Absprache

 

8. Nutzungseinschränkungen

Der Vermieter kann die Nutzung des Materials untersagen, wenn:

  • Sicherheitsrisiken bestehen

  • der Nutzer alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen steht

  • der Nutzer gegen Sicherheitsregeln verstößt

  • das Material unsachgemäß verwendet wird

 

In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

9. Vertragsbeginn & Mietzeit

Mit Übergabe des Materials beginnt die Mietzeit. Der Vertrag gilt als geschlossen, sobald Material übergeben oder ein Kurs begonnen wurde.

10. Wertgegenstände

Für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl persönlicher Gegenstände übernimmt das

natur sport projekt keine Haftung.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Miet- und Verleihbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtlich zulässige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand

März 2026

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