Miet,- Teilnahme und Verleihbedingungen
Die Kursteilnahme und das Ausleihen von Sportmaterial ( Boote, Wassersportausrüstung, Fahrräder, Bogenschießen, Klettern etc.) sind freiwillig und erfolgen auf eigene Gefahr.
Mindestalter für das Ausleihen von Wassersportmaterial und die Teilnahme an Kursen ist 16 Jahre, bei Kindern unter 16 Jahren bedarf es eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten.
Voraussetzung für das Ausleihen des Materials und die Teilnahme an Wassersportkursen sind Schwimmfähigkeiten in ausreichendem Maße.
Wir empfehlen jeden Ausleiher aus Sicherheitsgründen auf dem Wasser eine Rettungsweste zu tragen.
Kinder sollten grundsätzlich eine Rettungsweste tragen.
Die Katamarane werden nur an Ausleiher mit entsprechenden
Befähigungsnachweis ausgeliehen.
Tretboot Vermietung: Das Rutschen auf den Tretbooten ist auf eigene Gefahr und sollte bei Kindern bis 16 Jahren unter Aufsicht des Erziehungsberechtigten stattfinden.
Das Sportmaterial ist von dem Ausleiher/Kursteilnehmer auf Sicherheit und Vollständigkeit vor und nach dem Gebrauch zu überprüfen.
Das Weitervermieten an Dritte ist nicht gestattet.
Der Ausleiher/Kursteilnehmer ist verpflichtet für den sachgerechten Gebrauch des Sportmaterials und des an Ihm ausgegebenen Zubehörs.
Durch den Ausleiher/Kursteilnehmer verursachte Materialschäden und Schäden gegenüber Dritten sind nicht über das natur sport projekt versichert. Bei Diebstahl werden wir einen entsprechenden Schadensanspruch gegen über dem Ausleiher/Kursteilnehmer geltend machen. Der Ausleiher/Kursteilnehmer steht in Verantwortung für sein gesamtes Sportmaterial bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe.
Mit Beginn der Mietzeit ist der mündliche oder schriftliche Vertrag zwischen dem Vermieter und dem Ausleiher in Kraft gesetzt.
Spezielle Wetterverhältnisse die in der Zeit auftreten , führen nicht zu
Rückerstattung des Mietpreises.
Auf persönliche Wertgegenstände, Hab & Gut ist selbst zu achten.
Bei Verlust ,Schäden oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen.
Bei gefährlichen Wetter- und Revierverhältnissen kann der Wassersportlehrer den Gebrauch des Sportmaterials untersagen.
Den Anordnungen der Wassersportlehrer ist Folge zu leisten.